Ab 01.01.2024 gilt für alle Kassenrezepte die Pflicht zum Elektronischen Rezept (E-Rezept)

Ab sofort ist die Nutzung des E-Rezepts möglich, ab 01.01.2024 wird dies für alle Kassenrezepte Pflicht. Versicherte können es dann mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie die Karte in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.

Der zweite, einfacherer Weg, ist die Einlösung des Rezeptes mit dem  E-Rezept-App. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wie der App zu laden ist.

Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?

Sie haben die Auswahl: mit der E-Rezept-App oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen. Dafür brauchen Sie die E-Rezept-App oder Ihre Versicherungskarte. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke (auch Online Apotheken) den E-Rezept-Fachdienst.

Zum Abruf ist kein PIN notwendig

Wie funktioniert das Einlösen mit der Versicherungskarte in der Apotheke?

Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann Rezepte der Versicherten abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.

Wie funktioniert das Einlösen mit der E-Rezept-App?

Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Manche Krankenkassen ermöglichen auch alternative Authentifizierungswege zur Nutzung von eGK und PIN. Zukünftig wird es auch möglich sein, E-Rezepte ohne Anmeldung über die E-Rezept-App einzulösen.